Unersetzbaren Eichenwald erhalten
Die Deponie Chalberhau bei Rümlang soll gemäss kantonalem Gestaltungsplan erweitert werden. Vom Vorhaben ist ein ökologisch ausserordentlich wertvoller Wald mit bis zu 250 Jahre alten Eichen betroffen. Ein Wald mit grossem Alteichenbestand auf feuchtem Untergrund bietet für hoch spezialisierte Arten Lebensraum und ist im Kanton Zürich nahezu einzigartig und schweizweit selten. Ein biologisches Gutachten weist einen Lebensraum von nationaler Bedeutung aus, der nicht ersetzt werden kann.
Ausgerechnet auf Kosten dieses Habitats soll nun eine Deponie erstellt werden. Auch den Naturschutzorganisationen ist klar, dass es Deponien braucht. Aber wie so häufig bei Infrastrukturprojekten ist die Frage, welches der beste Standort dafür ist. Die Chalberhau ist es nicht, weil dafür der fast einzigartige Wald gerodet werden müsste. «Wir können es uns in Anbetracht der Biodiversitätskrise schlichtweg nicht leisten, einen ökologisch derart wertvollen Lebensraum für eine Schuttdeponie zu opfern!» meint Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin von BirdLife Zürich. Nach dem Ende der Deponietätigkeit soll die Fläche zwar rekultiviert, also wieder aufgeforstet, werden. Doch Vanessa Wirz, Co-Geschäftsleiterin von Pro Natura Zürich, gibt zu bedenken: «Die Crux dabei: Bis der Wald nur annähernd wieder den heutigen ökologischen Wert hat, gehen 200-250 Jahre ins Land.» Und Cornelia Hafner, Geschäftsführerin WWF Zürich, ergänzt: «Da jedoch die auf solche Alteichen angewiesenen seltenen Arten nicht so lange ohne diese überleben können, wären sie bis dahin längst definitiv verschwunden». Auch das über Jahrhunderte gewachsene Zusammenspiel von Pilzen, Mikroorganismen und Baumwurzeln im Waldboden, welches für einen solchen Lebensraum zentral ist, würde definitiv zerstört und kann sich kaum wieder entwickeln.
Der Planungsbericht des Kantons kommt aufgrund dieses Umstands denn auch zum klaren Schluss, dass das Projekt «aus naturschutzrechtlicher Sicht trotz den vorgenommenen Optimierungen aufgrund der Zerstörung eines nicht ersetzbaren Lebensraums nach wie vor als nicht umweltverträglich beurteilt werden» muss. Warum der Kanton diesen wertvollen Lebensraum unwiderruflich zerstören will, ist vor diesem Hintergrund noch weniger nachvollziehbar und soll nun durch das Gericht überprüft werden.
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Auskunft: Vanessa Wirz, Co-Geschäftsleiterin